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Steuern sparen

Bestimmte Aufwendungen bei Krankheit können steuerlich einkommensmindernd berücksichtigt werden. Das beschreibt der § 33 des Einkommenssteuergesetzes (EstG). Dazu gehört auch der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung. Fragen Sie Ihren Steuerberater, ob Ihre Zahnarztrechnungen als "außergewöhnliche Belastungen" von der Steuer abgesetzt werden können.

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Dr. B. Dettmer

Zahnärztin
Mahlrockweg 2
31275 Lehrte-Ahlten

Tel. 0 51 32 - 72 19
Fax 0 51 32 - 94 301
praxis@bdettmer.de

Öffnungszeiten:

Der reguläre Praxisbetrieb wurde zu Januar 2024 eingestellt. Notfall-Behandlung nur auf Anfrage.

Termine:

Bitte vereinbaren Sie per e-Mail einen Termin (nur im Notfall)

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