Steuern sparen
Bestimmte Aufwendungen bei Krankheit können steuerlich einkommensmindernd berücksichtigt werden. Das beschreibt der § 33 des Einkommenssteuergesetzes (EstG). Dazu gehört auch der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung. Fragen Sie Ihren Steuerberater, ob Ihre Zahnarztrechnungen als "außergewöhnliche Belastungen" von der Steuer abgesetzt werden können.